Grüne in Norden für Transparenz im Krankenhauswesen

Die Norder Grünen begrüßen die vorgeschlagenen Änderungen im Konsortialvertrag zwischen dem Landkreis Aurich und der Stadt Emden, die endlich Transparenz ins Krankenhauswesen bringe und der Politik den Entscheidungsstellenwert einräume, der ihr zustehe. Die beiden neuen Verwaltungschefs in Aurich und Emden seien auf dem Weg, ihre Wahlversprechen einzulösen und mit der Hinterzimmerpolitik aufzuräumen...

18.12.20 –

Die Norder Grünen begrüßen die vorgeschlagenen Änderungen im Konsortialvertrag zwischen dem Landkreis Aurich und der Stadt Emden, die endlich Transparenz ins Krankenhauswesen bringe und der Politik den Entscheidungsstellenwert einräume, der ihr zustehe. Die beiden neuen Verwaltungschefs in Aurich und Emden seien auf dem Weg, ihre Wahlversprechen einzulösen. Die Widerstände in Emden weckten den Verdacht, dass es eher um einen Happen von den steigenden Aufsichtsratsvergütungen gehe als um Aufsicht und Kontrolle, denn diese seien in der Gesellschafterversammlung wirksamer zu leisten als im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat berate, während die Gesellschafterversammlung entscheide. Informationell gebe es keinen Unterschied.

Das vorgelegte "Standortentwicklungskonzept" unterscheide sich nicht von den Vorlagen, die sich die Politik bislang schon als Entscheidungsgrundlage gefallen lassen hat: Folien, denen keine belastbaren Zahlen hinterlegt waren. Solange die Ankündigungen der Geschäftsführung nicht mit konkreten Maßnahmen, Kostenrechnungen und Zeitplänen vorgelegt würden, sei kein Arbeitsplatz in Norden gerettet, noch würden neue entstehen. Alle bisherigen Absichtserklärungen hätten sich im Nachhinein für die UEK Norden als potemkinsche Kulissen erwiesen. Tatsächlich würde seit Jahren die wohnortnahe Krankenhausversorgung in Norden entgegen des Gebietsreformvertrages geschwächt, was bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik in etwa 10 Jahren so weiterzulaufen drohe. Der Norder Bürgermeister sei jetzt am Zuge, die Bremse zu ziehen und die Einhaltung der Krankenhausversorgung auf dem medizinischen Stand notfalls einzuklagen. - 18.12.20 -

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