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27.04.23 –
Die Grünen empfinden den Beschluss des Aufsichtsrates der Trägergesellschaft, das Krankenhaus in Norden zu schließen als politischen Betrug der großen Koalition im Kreistag gegen die hier lebenden Menschen. Die Grünen wollen deshalb alle Initiativen zum Erhalt des Krankenhauses in Norden unterstützen. Zurzeit bilde sich ein Aktionsbündnis, das eine Demonstration Ende Mai vorbereite und eine Bürgerinitiative gründe sich, um die Klage gegen den Landkreis auf Erfüllung des Gebietsänderungsvertrages vorzubereiten.
Seit Jahren wurde vom Krankenhausträger und der Geschäftsführung versprochen, Norden auf dem Stand von Medizin und Technik zu halten. Sogar Maßnahmen wurden genannt. Nichts davon sei umgesetzt worden. Stattdessen werde jetzt die nachweisbar vorsätzlich herbeigeführte Misere als Schließungsgrund angeführt, um die Patienten vor schlechter Behandlung zu schützen. Walter Zuber, Sprecher der Norder Grünen: „ Das ist Zynismus pur, übertroffen noch vom CDU-Bezirksvorsitzenden Sven Behrends, der vor vier Wochen wegen der nicht gesicherten Finanzierung das drohende Aus der Zentralklinik Uthwerdum an die Wand malte und jetzt die Schließung des Norder Krankenhauses als alternativlos darstellt, wohlwissend, dass die meisten der vielen Selbsteinweiser-Patienten des Norder Krankenhauses wegen der Unterversorgung mit Arztpraxen eben keine Alternativen haben und der komplette Norder Einzugsbereich bei einem Fortfall der Zentralklinik auf Dauer ohne stationäre Versorgung blank darniederliege.“
Behrends Argument Personalmangel steche nicht und werde durch die Trägergesellschaft selbst als Lüge entlarvt. Nach dem Bericht von NWZonline am 27.4.23 hat die Trägergesellschaft auf Nachfrage mitgeteilt, dass es keine Personalprobleme gebe. Dies gelte laut NWZ auch für die übrigen ostfriesischen Krankenhäuser.
Die Grünen weisen darauf hin, dass der Landkreis Aurich zum Betrieb des Krankenhauses Norden bis zur Inbetriebnahme der geplanten Zentralklinik in Uthwerdum verpflichtet ist.
Nach dem Niedersächsisches Krankenhausgesetz (NKHG) haben die Landkreise und kreisfreien Städte die Krankenhausversorgung der Bevölkerung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises sicherzustellen. Sie haben eigene Krankenhäuser zu errichten und zu unterhalten.
Wenn durch die Schließung eines Krankenhauses zusätzlich mindestens 5000 Einwohner mehr als 30 Minuten mit dem Pkw fahren müssen, um zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus zu gelangen, gilt die Versorgung als gefährdet. Dies dürfte nach Ansicht der Grünen für weit mehr Einwohner in Norden und Umgebung zutreffen, wenn das Krankenhaus in Norden geschlossen würde.
Außerdem binde der §22 des Gebietsänderungsvertrages vom 11.7.1977 zwischen den ehemaligen Landkreisen Norden und Aurich den neuen Landkreis Aurich eindeutig:
„Der Landkreis Aurich wird mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung Träger der Krankenhäuser in Aurich und Norden. Er ist verpflichtet, beide Krankenhäuser der Regelversorgung weiter zu betreiben und sie auf einem technisch und medizinisch wünschbaren Stand zu halten. Dabei ist besonders darauf Bedacht zu nehmen, dass das Kreiskrankenhaus Norden neben der Bevölkerung des Einzugsbereiches auch noch die große Zahl der Feriengäste zu versorgen hat.“
Auch die Verwaltungsgerichte würden von einer Bindungswirkung des Gebietsänderungsvertrages auszugehen. Die Selbstbindung des Landkreises gelte grundsätzlich zeitlich unbeschränkt, wobei die Grenze im Fortfall der Geschäftsgrundlage liege. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus dem Gebietsänderungsvertrag liege in der Überwachungspflicht und Eingriffspflicht der Kommunalaufsicht und in der Möglichkeit von Prozessverfahren. Die untergegangene Gebietskörperschaft sei fiktiv parteifähig, die Vertretungsbefugnis stehe einem vom Gerichtsvorsitzenden zu bestellenden Pfleger zu.
Darüber hinaus verweisen die Grünen auf die Beschlusslage des Kreistages, der mit seinem Beschluss zum Abschluss eines Konsortialvertrages zwischen der Stadt Emden und dem Landkreis Aurich in öffentlicher Sitzung am 29.09.2016 u. a. die Erhaltung der Krankenhäuser Emden, Aurich und Norden bis zur Inbetriebnahme des Zentralklinikums in Georgsheil als Bestandteil des Konsortialvertrages beschlossen habe.
Wenn das Management und der Krankenhausträger sich eingestandenermaßen zu einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung der Bevölkerung außerstande sehen, müsse über einen Neustart nachgedacht werden, so die Grünen. Die Trägerschaft des Krankenhauses Norden könnte in kompetente Hände Dritter gegeben werden, die zu einer bedarfsgerechten Versorgung im Sinne des Gesetzes fähig sind. Woanders würde gezeigt, dass das möglich ist. Warum nicht auch in Norden.
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