Grüne in Norden warnen Landkreis vor Krankenhausschließung

02.05.23 –

Das Krankenhaus Norden ist für die regionale Basis- und Notfallversorgung der Bevölkerung notwendig, da für viele Menschen bei einer Schließung die nächsten Krankenhäuser in Aurich und Emden nicht in 30 Minuten Fahrzeit erreichbar sind, so die Norder Grünen in einer Mitteilung. Die gesetzlichen Vorgaben könne ein GmbH-Aufsichtsratsbeschluss nicht vom Tisch wischen, so wie die Trägergesellschaft das gerade vorführe. Der Landkreis Aurich bleibe in der Pflicht, das Krankenhaus Norden bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik zu betreiben. 

Walter Zuber, Sprecher der Grünen in Norden: „Es wird Zeit, dass der Landrat seiner Pflicht nachkommt und den verantwortlichen politischen Kräften in die Speichen greift. Er hat klarzustellen, dass nicht gegen das Gesetz und gegen Verträge verstoßen werden darf." Ein Krankenhaus bestehe nach den Rechtsvorschriften mindestens aus einer chirurgischen Abteilung und einer Abteilung der Inneren Medizin, inklusive einer Notfallversorgung rund um die Uhr. Die Grünen warnen vor einer Schließung zum 1.7., da dies dem Landkreis teuer zu stehen kommen könne. Es sei davon auszugehen, dass die Gerichte aufgrund der Rechtslage den Weiterbetrieb der Klinik anordnen werden. Die Wortakrobatik des Geschäftsführers der Trägergesellschaft, Dirk Balster, der nun die Schließung zu einer Umwandlung umzudeuten versuche, ändere daran nichts, da Balster selbst die Umwandlung mit dem Wegfall der stationären Chirurgie und der inneren Medizin darstelle, was nach der gesetzlichen Definition nichts anderes als die tatsächliche Schließung als Krankenhaus bedeute. 

Auch das behauptete Defizit von 12,1 Mio Euro durch das Norder Krankenhaus sei zu bezweifeln. Wenn das stimme, wofür der Nachweis bisher schuldig geblieben sei, müssten diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die das einst wirtschaftlich kerngesunde Krankenhaus Norden ökonomisch gegen die Wand gefahren haben. Dann habe der Aufsichtsrat total versagt. Zu prüfen sei, ob die Aufsichtsratsmitglieder gegebenenfalls in Haftung zu nehmen sind. Der vorherige Geschäftsführer, Claus Eppmann, wurde vom Aufsichtsrat entlastet und sei deshalb nicht mehr zu belangen. Gegenüber der Gesellschaft haften Mitglieder des Aufsichtsrats aber im Wesentlichen wie Geschäftsführer immer dann, wenn durch ihre Pflichtverletzung ursächlich ein Schaden für die Gesellschaft entsteht. Darüber hinaus bleibe für den Landkreis die rechtliche Pflicht zum Fortführen des Krankenhauses in Norden bestehen.

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