Alte Mühle Norden - Grüne stellen kritische Fragen zum Abrissverfahren

Der für vergangenen Dienstag vorgesehene Abriss der Alten Mühle in der Norddeicher Straße in Norden war lange geplant. Die städtische Bauverwaltung hat die Genehmigung dazu erteilt, aber die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich dabei außen vor gelassen. Aufgrund brütender Vögel wurde der Abriss gestoppt. Aufmerksame Bürger hatten die Untere Naturschutzbehörde eingeschaltet...

18.05.22 –

Der für vergangenen Dienstag vorgesehene Abriss der Alten Mühle in der Norddeicher Straße in Norden war lange geplant. Die städtische Bauverwaltung hat die Genehmigung dazu erteilt, aber die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich dabei außen vor gelassen. Aufgrund brütender Vögel wurde der Abriss gestoppt. Aufmerksame Bürger hatten die Untere Naturschutzbehörde eingeschaltet.

Andreas Hartig, Ratsherr der Grünen im Norder Stadtparlament: "Ich werde eine Anfrage an den Bürgermeister richten und klären lassen, welches Verfahren in derartigen Fällen vorgeschrieben ist, wer die Abrissgenehmigung erteilt hat und weshalb die Untere Naturschutzbehörde nicht einbezogen worden ist."

Nach Auffassung des Grünen ist in jeder Hinsicht vermeidbarer Schaden entstanden, für die Vögel, für die beteiligten Unternehmen und für die Stadt. Die brütenden Vögel seien bereits durch die vorbereitenden Abrissarbeiten gestört worden, was nach dem Bundesnaturschutzgesetz strafbar ist und mit bis zu 25.000 € geahndet werden kann - wobei die Letzten die Hunde beißen, nämlich die Abrissarbeiter vor Ort. Das Abrissunternehmen berufe sich zwar zu Recht auf die Abrissgenehmigung der Stadt, den Sachverhalt hätte es aber grundsätzlich selber prüfen müssen, so dass der Stopp des Abrisses mit allen Folgewirkungen nun zu Lasten der beteiligten Unternehmen und deren Auftraggeber gehe, so der Grüne. Der Vorgang schade außerdem dem Wirtschaftsstandort Norden.

Der Verwaltung sei deshalb zu empfehlen, das Genehmigungsverfahren auf den Prüfstand zu stellen und schnell zu optimieren. Wünschenswert sei ein pro-aktives Handeln des Bauamtes mit Hinweisen auf das Bundesnaturschutzgesetz für den Antragsteller des Abrisses und das automatische Benachrichtigen der Unteren Naturschutzbehörde in jedem Einzelfall, so dass die Verschwendung von eigenen und fremden Ressourcen sowie Übertretungen des Naturschutzes künftig ausgeschlossen werden. - 19.5.22 - 

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