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04.06.20 –
Artenvielfalt in Ostfriesland sichern! Unter diesem Motto hat sich eine Aktionsgruppe zum Niedersächsischen Volksbegehren Artenvielfalt.jetzt im Altkreis Norden gebildet. Zum Initiatorenkreis gehören Alma Seeba (NABU-Altkreis Norden), Helmut Freese (Imkerverein Marienhafe), Imkerin Franziska Prelle, Thorsten de Buhr (Imkerverein Norden), Clemens Brilla (Klimagruppe Norden) sowie Heiko Schwerin-Müllner (Grüne Hage) und Walter Zuber (Grüne Norden). Das Bündnis ist für alle offen, die für den Erfolg des Volksbegehrens eintreten möchten Kontakt: altkreisnorden@ artenvielfalt-niedersachsen.jetzt
Weitere Gruppen gibt es in Aurich, Leer und Wittmund. Gefordert wird ein Naturschutzgesetz für Niedersachsen, das biologische Vielfalt wirksam schützt, Ökosysteme für nachfolgende Generationen erhält und nachhaltige Landwirtschaft fördert. Konsequenter Natur- und Artenschutz sei zugleich ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, sind die Initiatoren überzeugt.
Unsere Bienenvölker sind in Gefahr. Es mangelt an Blütenpollen und an deren Vielfältigkeit zur Eiweißversorgung, die nicht nur für Honigbienen, sondern auch für Wildbienen und Hummeln als Futter für ihre Brut lebensnotwendig sind. Auch sind die Blütenpollen immer häufiger mit Pflanzenschutz-Cocktails belastet, worauf Imker Helmut Freese mit Verweis auf wissenschaftliche Untersuchungen aufmerksam macht. Ohne Bienen funktioniere weder die Landwirtschaft noch der Obstanbau. „Politik und Landwirtschaftsverbände tun so, als wäre alles noch verhandelbar und verschleppen so seit Jahren wirksame Maßnahmen. Wir brauchen jetzt das Volksbegehren, weil die Natur nicht mit sich verhandeln lässt“, so der Imker.
„Das Artensterben ist inzwischen eines der größten Probleme unserer Zeit“, sagt Alma Seeba aus Upgant-Schott. „Ganze Nahrungsketten sind von den dramatisch eingebrochenen Insektenbeständen betroffen. Weil es nicht mehr ausreichend Insekten gibt, verschwinden sogar Allerweltsarten wie die Stare. Für die meisten Arten ist neben dem Pestizideinsatz der Verlust ihres Lebensraumes das größte Problem, mit dramatischen Auswirkungen auf die Ökosysteme und damit auf die Menschen. Die verbleibende Zeit zum Gegenzusteuern schmilzt wie das Eis in der Sonne.“
„Die bedrohten Tier- und Pflanzenarten lassen sich nur mit besseren Gesetzen schützen, mit einem besseren Naturschutzgesetz und Änderungen im Wasser- und Waldgesetz. Die Landesregierung hat jüngst mit den Interessenverbänden zwar den sogenannten „Niedersächsischen Weg“ vereinbart, die aber nur eine Absichtserklärung bleibt, solange nicht ein wirksames Gesetz folgt. Der Landesregierung und der Landtagsmehrheit aus CDU und SPD fehlt dazu anscheinend die Kraft. Deshalb bringen wir – das sind rund 130 Bündnispartner in ganz Niedersachsen – mit dem Volksbegehren das Gesetz für die Rettung der Artenvielfalt in Niedersachsen auf den Weg“, erklärt Thorsten de Buhr aus Hage.
„In den letzten Jahren sind so viele Arten ausgestorben, dass ich mir große Sorgen um unsere Zukunft mache! Nach der Raps- und Obstblüte versiegen die Trachten wegen der immer weniger vorhandenen Blühwiesen und Blühstreifen fast gänzlich, was für viele Wildbienen und Insekten den sicheren Hungertod bedeutet, wodurch das weitere Artensterben ungebremst voranschreitet. Nur mit konsequenten Maßnahmen für Artenvielfalt, Natur- und Klimaschutz können wir diesen Prozess stoppen. Wir rufen alle Interessierten auf, sich an unserem Aktionsbündnis zu beteiligen und das Volksbegehren mit dem eigenen Gesetzentwurf zum Erfolg zu bringen“, appelliert die Norder Imkerin Franziska Prelle an die Menschen im Altkreis. Wer unsere Nahrungsmittelversorgung sicherstellen will, muss das Artensterben stoppen. Wer das Artensterben stoppen will, muss den Pestizideinsatz reduzieren. Und wer den Pestizideinsatz reduzieren will, muss die ökologische Landwirtschaft fördern, so das Credo der Aktionsgruppe. Es reiche nicht, die wirtschaftlichen Ertragseinbußen der Landwirte durch gesetzliche Zahlungen auszugleichen. Deshalb gelte es, die Agrarpolitik umzubauen und deutliche Anreize für nachhaltiges Wirtschaften zu setzen. - 4.6.20 -
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