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06.09.23 –
Aktionsbündnis Krankenhaus Norden startet Petition an den Niedersächsischen Landtag
Das Aktionsbündnis Krankenhaus Norden hat eine Petition an den Niedersächsischen Landtag gestartet. Ziel ist es, den Petitionsausschuss dazu zu bewegen, sich für die Notfallversorgung der Menschen im Altkreis Norden für die Jahre bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik in Uthwerdum im bestehenden Krankenhaus Norden einzusetzen. Um unnötiges Leid der Bevölkerung oder gar Fälle mit Todesfolge zu vermeiden, soll der Landkreis Aurich dazu angehalten werden, die Versorgung in und um Norden mindestens nach den Vorschriften des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Basisnotfallversorgung sicherzustellen.
In der Petitionsbegründung heißt es, dassdie Trägergesellschaft der Kliniken Aurich-Emden-Norden im Auftrag des Krankenhausträgers Landkreis Aurich entgegen dem Gebietsänderungsvertrag seit dem 1. Juli 2023 das Krankenhaus Norden gegen den einstimmigen Willen des Norder Stadtrates, der Norder Ärzteschaft und großer Teile der Bevölkerung zu einem Regionalen Gesundheitszentrum (RGZ) mit eingeschränkten Öffnungszeiten ohne intensivmedizinische Notfallversorgung umbaut. Befürchtet wird, dass Rettungswagen wegen oft gleichzeitig abgemeldeter Intensivstationen in Aurich und Emden weiter entfernte Kliniken nicht rechtzeitig erreichen können. Krankenhausärzte und der kurz gehaltene Rettungsdienst seien gezwungen, auszusortieren, wer transportiert und wer behandelt wird (Triage), was für alle Beteiligten unzumutbar sei.
Von der Schließung des Krankenhaus Norden und damit der Schließung der intensivmedizinischen Notfallversorgung sind laut dem Verband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mehr als 51.000 Menschen betroffen, wobei der Bedarf bis zum Jahre 2030 um 18% gegenüber 2019 steigt. Die ausführliche Petitionsbegründung kann auf der Internetseiteaktionsbuendnis-norden.de nachgelesen werden.
Anke Lohmann, Sprecherin des Bündnisses: „Der Landkreis hat ein ums andere Mal klargestellt, dass ihm das Krankenhaus Norden mit der Notfallversorgung rund um die Uhr zu teuer ist. Deshalb nimmt er seinen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag seit dem 1.7.23 nicht mehr wahr und nimmt die Verschlechterung der Gesundheitsversorgung für die Norder Bevölkerung und die vielen Touristen billigend in Kauf.“
Co-Sprecher Knut Richter: „Wir haben inzwischen viele Beschwerden von Norder Bürgerinnen und Bürgern erhalten, insbesondere von älteren Menschen. Jüngst haben sich Feriengäste aus München über die mangelhafte Gesundheitsversorgung im Landkreis beim Aktionsbündnis beschwert. Der Landkreis schadet den Menschen in Norden doppelt, gesundheitlich und wirtschaftlich. Wo dabei die vom Landrat beschworenen Chancen für Norden sein sollen, bleibt wohl sein Geheimnis.“ Auch die Landtagsabgeordneten für die Wahlkreise Aurich und Norden-Emden, Wiard Siebels und Matthias Arends, hätten sich bisher politisch für die Schließung des Norder Krankenhauses eingesetzt. Von daher bleibe die Anrufung des Landtages in der Hoffnung, dass die in der Sache mehrheitlich nicht verstrickten Abgeordneten zu einem anderen Urteil kommen.
Das Recht auf Petitionen oder Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern ist in Artikel 17 im Grundgesetz und in Artikel 26 der Niedersächsischen Landesverfassung festgeschrieben. Das Parlament ist verpflichtet, alle Eingaben, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, zu behandeln. In einer Wahlperiode erhält der Niedersächsische Landtag etwa 6.000 Eingaben. Diese werden von der Landtagsverwaltung zunächst “vorgeprüft” und dann dem Petitionsausschuss zur Beratung überwiesen. Der Petitionsausschuss ist für die vorbereitende Beratung von Bitten und Beschwerden zuständig, es sei denn, sie beziehen sich unmittelbar auf einen Beratungsgegenstand, der in einem anderen Ausschuss behandelt wird. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses wird vom Landtag in der öffentlichen Plenarsitzung beraten und entschieden.
Die Bedeutung der Beschlüsse hängt davon ab, ob sie das Verwaltungshandeln des Landes oder die Landesgesetzgebung betreffen. Im ersten Fall haben die Beschlüsse den Charakter von Empfehlungen, im zweiten Fall kann der Landtag selbst gesetzgeberische Schritte einleiten.Die möglichen Beschlussarten sind in Paragraf 52 Absatz 1 und 2 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages festgelegt und umfassen unter anderem die Überweisung der Eingabe an die Landesregierung zur Berücksichtigung, Erwägung oder als Material. Diese Reihenfolge drückt auch die Gewichtung der Petition durch das Parlament aus.
Anlage:
Formularnachricht über eine Beschwerde auf der Internetseite des Aktionsbündnisses als Beispiel:
Das folgende Formular wurde von Ihrer Webseite abgesendet - https://www.aktionsbuendnis-norden.de.
Name: Kaniber Manfred und Sieglinde
Nachname: Kaniber
Phone: +49898129429
Ihre Nachricht an uns: Hallo,
da uns bekannt wurde, dass Sie für Ihr Aktionsbündnis Krnakenhaus Norden Fälle von Betroffenen sammeln schildern wir Ihnen
nachfolgend unsere aktuelle Erfahrung als betroffene Feriengäste von Norddeich.
Vergangenen Mittwoch musste sich mein Mann aufgrund eines plötzlich stark entzündeten, sehr grossen Abszesses und Thrombosegefahr in ärztliche Behandlung begeben. Eigentlich hatten wir uns in Norden, was die ärztliche Versorgung betrifft,
gut aufgehoben gefühlt, da das Klinikum ueberall gut ausgeschildert ist. Leider mussten wir bei unserer telefonischen Suche nach einem notärztlichen Termin jedoch erfahren, dass wir entweder nach Norderney, Aurich oder bis nach Emden in eine Klinik fahren müssen.
Nachmittags um 17Uhr entschieden wir uns für das nähere Aurich, dass wir nach fast einer Stunde und unzähliger Umleitungen nach und vor allem um das Klinikum erreichten. Nach zweistündiger Wartezeit teilte man meinem Mann mit, dass eine sofortige Operation in Vollnarkose nötig sei.
Leider konnte diese Operation aufgrund von Überlastung und vollen OP-Plans bis 1 Uhr nachts zwecks Notfällen doch nicht mehr am gleichen Tag vorgenommen werden. Auch am nächsten Tag, an dem mein Mann gleich morgens drankommen sollte wurde es
fast 13 Uhr, nach mehrmaligen Nachfragen meines Mannes (und der Erklärung, dass, hätten wir gewusst, dass es so lange dauert nach Hause gefahren wären) bis die Operation durchgeführt werden konnte.
Die Unterbringung in ein Zimmer mit privatem Aufschlag war wegen Auslastung leider ebenso nicht möglich.
Leider konnte mein Mann auch nicht ausreichend über die notwendige weitere Wundversorgung aufgeklärt werden, da kein
Dermatologe da war. So mussten wir zwei Tage später den Urlaub auf eigene Kosten abbrechen um in unserem Heimatort einen Dermatologen zu Rate zu ziehen.
Zusammenfassend war es für uns mehr als unangenehm, dass wir keine Klinik vor Ort in Norden in Anspruch nehmen konnten.
Gerade im Urlaub, wenn einem die Gegebenheiten nicht so bekannt sind, ist es sehr ungut, erst eine so lange Fahrt in die Klinik
zu haben. Glücklicherweise war es für mich möglich meinen Mann wieder mit dem Auto am naechsten Tag abzuholen, auch wenn ich dafür mit Hund insgesamt fast 2 1/2 Stunden (Stau) unterwegs war. Gerade für die vielen älteren Besuchern ist dies wohl oft nicht so einfach machbar.
Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrem Engagement!
Meine Mailadresse: kannika91@yahoo.de
Datenschutz und mehr: Der zweckentsprechenden Datenverarbeitung* stimme ich zu.
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